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   BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96   

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BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für eine bandenmäßige Vorgehensweise beim Handeltreiben von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 121 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dagegen ist revisionsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 323, 324; BGHSt 29, 319, 320) [BGH 17.09.1980 - 2 StR 355/80].
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Ob dies so ist, kann der Strafrichter erst nach umfassender Abwägung aller Umstände entscheiden (BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2. m.w.Nachw.; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 779 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Trotz der zutreffenden Annahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG hat das Landgericht das Vorliegen eines besonders schweren Falles ebenfalls ohne die Vornahme der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96) mit der Begründung verneint, dass "auch hier ein Korrektiv" des gesetzlichen Strafrahmens erfolgen müsse.

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96 mwN).

  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443 [BGH 17.10.1995 - 1 StR 462/95]; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13

    Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

    Ob dies so ist, kann der Tatrichter erst nach umfassender Abwägung aller Umstände entscheiden (BGH, NStZ-RR 1997, 121).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Es ist daher auch in den Regelbeispielfällen zur Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; BGH NStZ 1993, 377 [Schoreit] = MDR 1993, 202 [Schmidt]; BGH NStZ-RR 1997, 121 [L]; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 44; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96   

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BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96 (https://dejure.org/1996,3601)
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BGH, Entscheidung vom 04. September 1996 - 2 StR 299/96 (https://dejure.org/1996,3601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zur gesamten Menge Kokain bei gemeinschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen - Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei einem Täter dem es auf die Einzelheiten seiner Tat, im besonderen die Mengen und Umstände des ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 121
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, Urteil vom 04.09.1996, 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, Urteil vom 04.09.1996, 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, NStZ-RR 1997, 121).

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

    Die Möglichkeit, dass sein Vorsatz eine Steuerhinterziehung in dem jeweilig gegebenen Umfang nicht umfasst hätte, liegt daher fern (in vergleichbarem Sinne BGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 StR 567/03; Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96), auch wenn er an der Erstellung der unrichtigen Steuererklärungen nicht unmittelbar beteiligt war.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    dd) Nur vereinzelt hat der Bundesgerichtshof in - hier einschlägigen - Kurierfällen allein aufgrund der Art sowie der Menge und der Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts in die den Tatgerichten zugewiesene Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des nicht mehr gerechten Schuldausgleichs eingegriffen, sei es, dass die Strafe unvertretbar milde war (BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25 und vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07 Rn. 4; siehe aber auch, BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 Rn. 3, 15) oder unvertretbar hoch (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 Rn. 13; siehe aber auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 3, 8).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Lassen sich hierzu Feststellungen auf andere Weise nicht treffen, so kann die Menge der jeweils durch eine Handlung erworbenen Betäubungsmittel vom Tatrichter auf der Grundlage vorhandener Beweisanzeichen geschätzt werden (BGH NStZ-RR 1997, 121; vgl. auch BGHSt 40, 374, 376).
  • BGH, 26.03.2004 - 1 StR 567/03

    Beihilfe zur Geldfälschung (Beihilfevorsatz hinsichtlich der Anzahl und der

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist derjenige, der sich am Umsatz von Rauschgift beteiligt, hinsichtlich der Menge und des Wirkstoffgehalts des Rauschgifts regelmäßig mit jeder nach den Umständen des Falles in Betracht kommenden Möglichkeit einverstanden (NStZ-RR 1997, 121; vgl. auch Weber BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 740 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen -

    Das gilt um so mehr, als der Angeklagte, ohne nach dem Inhalt des Drogenpäckchens zu fragen, das Risiko der Entdeckung beim Schmuggeln auf sich nahm (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 - S. 8).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 384/16

    Verhältnis von Handeltreiben und Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht

    Damit ist ihm die gesamte Handelsmenge des Nichtrevidenten nach § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57 f.; vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).
  • OLG München, 17.09.2007 - 4St RR 163/07

    Beweiswürdigung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln; Vorsatz des

    Jemand, der Umgang mit Drogen hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im Allgemeinen mit jedem Reinheitsgehalt einverstanden, der nach den Umständen in Betracht kommt (BGH Urteil vom 4.9.1996 - 2 StR 299/96 - zit. nach JURIS dort Rn. 13).
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